Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich, Begriffe

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen (zusammen „Kunde“). Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

2. Vertragsschluss, Unterlagen

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Leistungserbringung zustande. Angaben in Produktbeschreibungen, Preislisten oder sonstigen Unterlagen sind keine Beschaffenheitsgarantien, soweit nicht ausdrücklich als solche bezeichnet. Schrift‑/Textformerfordernisse bleiben unberührt.

3. Leistungsumfang, Mitwirkung des Kunden, Änderungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Auftragsbestätigung. Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Testdaten, Zugänge sowie fachkundige Ansprechpartner bereit und wirkt bei Tests/Abnahmen mit. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verlängern Fristen angemessen; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen vergütet.

Leistungsänderungen erfolgen über ein Change‑Request‑Verfahren. Mehr‑/Minderaufwände sowie Terminfolgen werden dokumentiert und vor Umsetzung bestätigt.

4. Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, verstehen sich Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ab Fälligkeit und Mahnung bzw. spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Kunde in Verzug. Im Verzugsfall schuldet der Kunde Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

5. Lieferung, Leistungszeit, Gefahrübergang, Teilleistungen

Liefer‑/Leistungstermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Teillieferungen/-leistungen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar. Bei Versendungshandelskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Beförderer auf den Kunden über (§ 447 BGB).

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Kunde versichert die Vorbehaltsware angemessen (z. B. gegen Diebstahl, Feuer, Leitungswasser) und weist den Versicherungsschutz auf Verlangen nach; Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis tritt der Kunde im Schadensfall in Höhe des Warenwerts an uns ab. Weiterveräußerungen erfordern unsere Zustimmung; im Zustimmungfall tritt der Kunde die daraus entstehenden Forderungen im Voraus an uns ab.

7. Werkleistungen, Abnahme

Bei werkvertraglichen Leistungen erfolgt eine formelle Abnahme. Teilabnahmen sind zulässig. Spätestens 10 Werktage nach Bereitstellung gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde nicht wesentliche Mängel in Textform rügt (Abnahmefiktion).

8. Sachmängelrechte Hardware (B2B)

Für Sachmängel an gelieferter Hardware leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unzumutbar bzw. verweigert, kann der Kunde mindern oder – bei nicht nur unerheblichem Mangel – zurücktreten. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung; unberührt bleiben Ansprüche bei Arglist, Personenschäden, nach ProdHaftG, bei Rechtsmängeln sowie Rückgriffsansprüche (§§ 438, 445b BGB).

9. Sachmängelrechte Software (B2B)

Software entspricht im Wesentlichen der im Vertrag/Handbuch beschriebenen Funktionalität. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist oder mit Drittsoftware interoperiert, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Für Mängel gelten die Regelungen gemäß Ziff. 8 entsprechend; die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung/Bereitstellung.

10. Service & Support (Kurzregel)

Sofern vereinbart, erbringen wir Support zu Bürozeiten (Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr, gesetzliche Feiertage ausgenommen). Standard‑Reaktionszeit bei Störungen: 8h (Priorität „Standard“); verkürzte Reaktionszeiten und Wiederherstellungsziele werden ggf. in einer separaten SLA geregelt.

11. Haftung

Wir haften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei Arglist sowie bei Verstößen gegen Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO/BDSG).

12. Rechte an Arbeitsergebnissen, Lizenzen, Open‑Source

Der Kunde erhält an individuell erbrachten Arbeitsergebnissen einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrechte zum vertraglichen Zweck nach vollständiger Vergütung. Für Standardsoftware gelten vorrangig die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Soweit Open‑Source‑Komponenten eingesetzt werden, richten sich Nutzung und Weitergabe nach den jeweiligen OSS‑Lizenzen.

13. Datenschutz & Auftragsverarbeitung

Verarbeiten wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (z. B. im Rahmen von Managed‑Services/Hosting), schließen die Parteien vor Leistungsbeginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Wir dürfen geeignete Subunternehmer einsetzen; eine aktuelle Liste stellen wir auf Anfrage bereit.

14. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln sämtliche nicht offenkundigen Informationen aus der Zusammenarbeit streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht gilt unbefristet fort.

15. Export‑, Sanktions‑ und Embargoregeln

Der Kunde beachtet sämtliche anwendbaren Export‑, Re‑Export‑ und Sanktionsvorschriften (EU/DE/US/UK) und wird Leistungen nicht an Personen, Organisationen oder Länder liefern/weitergeben, die einschlägigen Embargos/Sanktionen unterliegen.

16. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Krieg, Streik/Aussperrung, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle öffentlicher Netze) befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.

17. Laufzeit, Kündigung (Dauerschuldverhältnisse)

Soweit Leistungen als laufende Services vereinbart sind, gilt – sofern nicht anders angegeben – eine Erstlaufzeit von 12 Monaten mit Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn nicht eine Partei mit Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende in Textform kündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

18. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

19. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist – soweit zulässig – unser Sitz.

20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Stand: 09.10.2025

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